Interessant und erschreckend finde ich den Absatz, in dem dann steht, dass der Checkout eben dem Anwender obliegt und dadurch Fehler passieren. Dann der Gedanke, ob man nicht eine Selbstverpflichtung in den Verordnungen regeln könnten. Es würde dann also auf die User abgewälzt.
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In MV schon in der Landesverordnung als "Lex Luca": Eine Plausibilitätsprüfung entfällt für Gastgeber, wenn
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