„Ich liebe den Rechtsstaat.“ Hach, meine Nichtjuristenfreunde sind fein.
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So mag das juristisch festgelegt sein. Es ist übrigens exakt, was ich geschrieben habe: ALLE sind vor dem Gesetz gleich, niemand steht darüber. Sehr viel grundlegender als der Gesetzestext, der das halt für Juristen aufbereiten muss.
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1) Die juristische Definition ist imo die einzige die relevant ist fuer einen juristischen Begriff. 2) Der Grundsatz das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Gleichheitssatz) ist verschieden von dem Grundsatz dass der Staat nur auf Grundlage von Gesetzten handeln darf.
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In Art. 18 (1) BVG wird nur die Verwaltung an Gesetze gebunden, in Art. 20 (3) GG ist das meiner Meinung nach umfassender geregelt (Justiz und Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden).
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