„Ich liebe den Rechtsstaat.“ Hach, meine Nichtjuristenfreunde sind fein.
Nein. An der Wurzel ist das Wesen des Rechtsstaates die Bindung an Gesetze, im Gegensatz zum Willkuerstaat. Weitere Rechtsstaatsprinzipien sind dann z.B. Rückwirkungsverbot, Verhältnismäßigkeit, *Gleichheitssatz*, und Gewaltentrennung. (Liste ist verschieden je wer definiert. :)
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Bindung an Gesetze ist dezidiert nicht das Wesen. Aber da du vollkommen korrekt den Willkürstaat als Gegensatz erkennst, schau doch nochmal, was ich als Wesen sehe. Und dann überleg, wie das zusammenhängt.
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Rechtsstaatlichkeit *ist* der Grundsatz dass der Staat in seinem Handeln an Gesetze gebunden ist. In AT ist das Rechtsstaatsprinzip im Art 18 B-VG verankert: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138&Artikel=18&Paragraf=&Anlage=&Uebergangsrecht … Google sagt mir in DE ist es Art 20 Abs 3 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html … Finally, Wikipedia:pic.twitter.com/cr1p4Ls7SQ
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