Aber nur, weil es ein Offizialdelikt ist, heisst das nicht, dass die Polizei fishing expiditions durchführen muss, an all den Orten, an denens möglicherweise zu einem Verstoss kommen könnte. Erteil mir keine Lektionen, solang du die grundlegendsten Unterscheidungen nicht kapierst
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Ich habe nie behauptet, es handle sich nicht um ein Offizialdelikt. Es ist nicht mein Fehler, dass du den Unterschied zwischen Offizialdelikt und Fishing Expidition nicht kennst.
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Im Übrigen spielt die Frage der Unmittelbarkeit natürlich schon eine Rolle. Je entlegener, theoretischer ein Schaden ist, zu dem eine Handlung führen könnte, desto problematischer ist die Bestrafung dieser Handlung. Das gilt insbes. bei der Bestrafung einer Meinungsäusserung.
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