Die erste Frage lese ich zwar, verstehe sie jedoch nicht. Die zu schützende Grundfreiheit ist das Recht auf freie Meinungsäusserung.
Nein. Genau lesen: Diese Aufgabe will ich nicht an Gerichte delegieren, sondern bei der Zivilgesellschaft belassen.
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Also Faustrecht
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Das wird mir zu absurd hier. Dir einen schönen Abend.
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Welche Möglichkeiten hat denn „die Zivilgesellschaft“, eine Beurteilung zu machen und allenfalls zu ahnden? Das ist abstraktes, libertäres Geschwurbel, das in sich zerfällt, sobald man genau hinschaut.
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Den geb ich mir noch: Erkläre mir a) was daran "libertär" sein soll und b) wo zwischen "liberal" und "libertär" hier die Trennlinie liegt. Ich warte gespannt. Ihr GLPler kommt immer mit "LiBeRTäR!!", wenn ihr eure eigene Illiberalität nicht mehr begründen könnt. Gähn.
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