Habe geantwortet dass im Artikel nicht von Hass gesprochen wird und von Hetze & Diskriminierung steht. In einem späteren Tweet gebe ich Antwort wer richten darf, da Ermessen des Gerichts. Ganz einfach. Dann beantworte du meine Fragen.
Du kennst die Rechtsprechung des Bundesgerichts wirklich nicht?
Das nämliche Urteil stammt aus dem Jahr 2004....
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Gerade geleseb. Geht jedoch um eine Veranstaltung der Neonazi Szene mit persönlichen Einladungen, welche so die "Öffentlichkeit" aushebeln wollten. Klare Aussagen dass auch Stammtischgespräche weiterhin nur unter gewissen Bedingungen strafbar seien, wie bereits zuvor.

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Lass die Desinformation sein und bleib ehrlich. Hier stehts Schwarz auf Weiss. Ein dummer alkoholgetriebener Spruch am Stammtisch reicht aus, ins Gefängnis zu wandern. Das ist völlig unverhältnismässig und Gift für unsere freie und tolerante Gesellschaft.pic.twitter.com/rSXKXcny3g
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