Dann also zum hundertsten Mal: Warum behauptest du, ein Spruch am Stammtisch sei nicht strafbar? Die Rechtssprechung des Bundesgerichts ist klar: Der Öffentlichkeitscharakter einer Aussage misst sich am Vertrauensverhältnis der Zuhörer, nicht deren Quantität.
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Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Zumal ist mir kein Urteil zu Stammtischdiskussionen bekannt, die den Artikel mit dieser Auffassung von "öffentlich" auslegt hat.
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Da bleibt für mich aber dennoch die Fragen, weshalb öffentliche Hetze und Hass nicht strafbar sein sollte?
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