Ist es nicht. Wer ganze Minderheiten verunglimpft, soll strafrechtlich verfolgt werden. Dafür gibt es den #Art261bis. Was ist so schwer daran zu verstehen?https://twitter.com/narimoldi/status/1209121559421628420 …
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Quatsch. (und unterstell mir nicht, das Gesetz nicht gelesen haben) 1. Die bisherige Praxis zum Anti-Rassismusgesetz zeige, dass die Gerichte genau wüssten zu unterscheiden, was im Rahmen der Meinungsäusserungsfreiheit noch erlaubt sei. .
Warum behauptest du dann, wenn du das Gesetz und die Rechtsprechung des Bundesgerichts bzgl. Öffentlichkeitscharakter einer Aussage kennst, ein dummer Spruch sei zukünftig nicht strafbar? 
2. Für eine Strafbarkeit müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, dass sie als diskriminierendes Verhalten und Hassreden gelten. Zum Beispiel müssen die Äusserungen öffentlich erfolgen.
Zum Beispiel müssen die Äusserungen öffentlich erfolgen. Äusserungen im Familien- oder Freundeskreis, zum Beispiel am Stammtisch, sind nicht verboten.https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/karin-keller-sutter-erklart-ja-zur-anti-rassismus-strafnorm-65629750 …
Falsch. Solche Äusserungen sind strafbar.
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