Egal auf welche Person diese Anfeindungen zielen, letztendlich ist es ein Angriff auf uns alle und unsere #Demokratie. Wir dürfen die Unterdrückung der #Meinungsfreiheit nie tolerieren.https://www.nzz.ch/zuerich/morddrohungen-hass-sexismus-politikerinnen-erzaehlen-ld.1529126 …
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Nein. Für Ehrverletzung, Morddrohung ect. muss die Aussage spezifisch auf eine Person gerichtet sein. Generelle Aussagen sind kaum strafrechtlich relevant.
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Selbst der Bundesrat erachtet das Strafrecht als letztes Mittel, um gesellschaftliche Missstände zu bekämpfen. Unsere Gesellschaft ist überaus tolerant. Wir sind weit vor solchen Zuständen entfernt, die so ein Gesetz rechtfertigen würden.
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