Da ändert sich sehr wohl etwas. Bisher konnte der ehemalige AdA seinem Sohn oder Enkel seine Waffe vererben, wenn dieser einen WES vorweisen konnte. Neu müsste der Erbe eine Ausnahmebewillugung holen. Und in einigen Jahren wird niemand mehr eine kriegen. Wir kennen den Bundesrat.
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Salamitaktik, wie schon des öfteren erlebt. Nein, gausen mal Nein am 19.
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Ich würde solche Statements immer gerne schriftlich haben. Nur will mir das niemand so geben. Ich werde erst 2022 aus dem (Reserve) Dienst entlassen, wer gibt mir eine Garantie, dass ich dann mein 90er noch behalten darf?
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Alle Befürworter des neuen Waffengesetzes. Wenns dann (mit hoher Wahrscheinlichkeit) doch anders kommt, werden die sich an nichts mehr erinnern, alles abstreiten oder sich anderweitig aus der Verantwortung ihrer Versprechen ziehen. "Ist halt jetzt so, konnte niemand voraussehen".
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