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  1. 29. sij

    Stellt euch mal vor, diesen Minibus hätten nicht Linke, sondern Rechte vor dem Bundesverwaltungsgericht abgestellt...

  2. 29. sij

    +++ EILT: LINKSUNTEN BLEIBT VERBOTEN +++ Das Gericht in Leipzig hat entschieden: Die Klage der -Betreiber gegen das Verbot im Jahr 2017 wurde gerade eben abgewiesen – damit bleibt die linksextreme Netzseite verboten. Gut so!

  3. 29. sij

    Alerta! Bundesgericht bestätigt Verbot der linken Plattform ! Ob die Autonomen™ das dulden? Oder setzt es neuerlich Prügel für die ?

  4. 29. sij

    Ich finde ja, dass der Staat langsam mal Geld dafür bezahlen sollte, dass Antifas kostenlos die Recherche- und Ermittlungsarbeit zu Nazistrukturen machen, um die er sich nur insoweit kümmert, dass er Nazistrukturen über V-Leute finanziell unterstützt.

  5. Es ist so absurd. Da wird ein Verein erfunden, um die Seite zu verbieten. Da dieser Verein nicht existent ist, klagen Einzelpersonen gegen dieses Verbot. Klage wird zurückgewiesen, weil der Verein (den es nicht gibt) hätte klagen müssen. Kafkaesk.

  6. bleibt verboten. Alle konnten dort veröffentlichen. In Verbotsbegründung wurden ca 50 Artikel mit Bezug zu Straftaten angeführt. Auf linksunten gab es 100.000de, davon tausende mit Infos über -Strukturen. Dazu u.a. Demoankündigungen & Theoriedebatten

  7. 29. sij

    : Monatelang wurde ein Verbot angekündigt, dann Razzien durchgeführt : Razzien wurden durchgeführt, dann ein Verbot bekanntgegeben Erkenne den Unterschied.

  8. 29. sij

    Oha, bleibt vorerst verboten. Diesem Staat ist wirklich nicht zu helfen. Bin auf die Urteilsbegründung gespannt

  9. 29. sij

    Das Feindbild der Linken sind Besitzverhältnisse. Der Feind der Rechten sind Mitmenschen. Wer Links und Rechts gemäß des Hufeisenmodells zusammenlegt, negiert den qualitativen Unterschied zwischen Mensch und Besitz

  10. bleibt verboten! Ein guter Tag für die und ein wichtiger Schritt im Kampf gegen !

  11. 29. sij

    1945 Klage abgewiesen. Klage ist zulässig, aber nicht begründet.

  12. 29. sij

    Die Erfolge gegen die Linksextremisten von aus dem Jahr 2017 dürfen heute nicht revidiert werden. Die muss in ihre Grenzen verwiesen werden, wenn es um die Verbreitung linksextremen Gedankengutes geht. (ghm)

  13. ist Spitze des Eisbergs. in🇩🇪 hat viele (auch pol.!) Unterstützer. Gut, dass diese Plattform verboten wurde. Aber die diversen Geldhähne müssen auch abgedreht & die als Terrororganisation eingestuft werden!

  14. 29. sij

    Das BVerwG hat nicht die Deutungshoheit darüber, ob man heute oder morgen eine linke und freie Gegenöffentlichkeit schaffen darf/soll/muss! Punkt!

  15. 29. sij

    Was für eine Schande: das Portal - bleibt verboten. Das BVerwG hätte hier ein Zeichen setzen können gegen fragwürdige Tricksereien eines freidrehenden Innenministeriums, hat diese Chance aber nicht genutzt. Nächster Halt Bundesverfassungsgericht! /MS

  16. 29. sij

    WARUM DAS VERFAHREN SO WICHTIG IST? Wenn ein Verein ist, den man verbieten kann, dann kann das mit der selben Begründung die verbieten. Hier die (o. ?) Unterstützer m. verfassungsfeindl. Banner vor dem

    Prikaži ovu nit
  17. „Um das Verbot von durchsetzen zu können, hat das [...]Ministerium einen Verein konstruiert [...]. Nun lehnt das BVG eine [...] Prüfung des Verbotes ab, weil nur der verbotene Verein klageberechtigt sei.“

  18. 31. sij
  19. 30. sij
  20. 30. sij

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