BGEID ist technologieneutral / jedem IdP ist es überlassen eine dezentrale oder zentrale Lösung anzubieten - Bürger*innen können somit den IdP wählen, der ihre technischen Bedürfnisse abdeckt ...
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Technologieneutral nur insofern, als Interoperabilität gewährleistet sein muss (Art. 18). Und dann potentiell nur so sicher, wie das schwächste Glied in dieser IdP-Kette. Du wirst doch nicht lügen, lieber Markus? Also träumst Du

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NEIN am 7. März zur Privatisierung des digitalen
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