Personenbezogene Daten werden idR gar nicht und wenn, dann ausschließlich auf der Grundlage einer Einwilligung der Betroffenen gemäß Art. 9 Abs. 2 lit d) DS-GVO erfasst. Haustürdaten werden anonymisiert. Das geschieht, indem alle einem festen GPS-Punkt zugeordnet werden. (1/5)
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