Ja ... aber auch neine ^^ - du hast vollkommen Recht mit dem Dynamo, aber es gibt tatsächlich akku betriebene Fahrradlichter, welche diese Funktion haben. Von vielen Menschen wird diese auf -irgendwelchen Gründen- gewählt :/
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Akkubetrieben ist natürlich nach StVO nicht zulässig. Der könnte ja mal alle sein. *seufz*
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Akkulicht ist mittlerweile zulässig - darf nur kein Strobo- u. Blendeffekt haben :/ Ich habe selber ein zulässiges Akkufahrradlicht erworben - damals gab es eine Ausnahme für Räder unter 10 o. 11 KG - das wurde etwas gelockert
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Jein. Ich vermute einfach mal, er meint die Xenonstrobos die es für Fahrräder seit 5 Jahren zu kaufen gibt. Die halt mal SOWAS von verboten sind.
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Gibt leider auch so Leute, die meinen mit blinkenden Blendgrataten gut gesehen zu werden... Ich finde es zwar nicht das intelligeteste Konzept den Gegenverkehr so zu blenden, das er nicht mehr sieht wohin er fährt, aaaber....
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ne. Die batteriebetriebenen haben oft eine Stroboskopfunktion
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