Manchmal muss es eben Sachbeschädigung sein. #Schweringenpic.twitter.com/MDJJrr3ozf
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Ist es tatsächlich, aber ich meinte mit "Straftat" lediglich den Tatbestand im Strafgesetz. Wäre aber interessiert: Wenn Rechtfertigung & Entschuldigung nicht greifen, nach welchem Maßstab werden Taten dann darüber hinaus noch gesellschaftlich akzeptabel? Und wer legt das fest?
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Kategorischer Imperativ. Sapere aude. Herrje, das ist doch alles nicht so schwer mit den Grundsätzen moralischen Handelns!
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Stimmt, deswegen hat die akademische Philosophie ab Kant aufgehört über Moral und Ethik nachzudenken... [Ironie off] Ich bezweifle, dass die Idee hinter deinem Eingangsstatement eine gute verallgemeinerbare Handlungsmaxime wäre. (siehe meine erste Antwort)
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Quatsch. Dein Eingangsstatement war was mit "rechtsstaatlich bedenklich". Du hast das Gesetz über die Moral gestellt. Und das finde ich nach wie vor hochproblematisch.
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Zu "flext Hakenkreuze von Kirchenglocken" als allgemeiner Maxime des Handelns liesse ich mich aber überzeugen, muss ich sagen.
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Notwehr dürfte da keineswegs vorliegen, aber deswegen kann man das dennoch für eine legitime oder anderweitig begrüssenswerte Aktion halten.
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Natürlich nicht. Man kann das als grenzwertige Form von Aktivismus betrachten, aber ich halte Straftaten nur in sehr seltenen Ausnahmen für erforderlich, um durch Protest auf ein relevantes Problem aufmerksam zu machen. Hier jedenfalls nicht.
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