Manchmal muss es eben Sachbeschädigung sein. #Schweringenpic.twitter.com/MDJJrr3ozf
-
-
Sie ist aber immer noch eine Straftat. Thema ziemlich genau getroffen.
-
"Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig." Also auch keine Straftat. Aber das ist echt auch eine Nebendiskussion. Aber mal andersrum: Sklaverei war auch legal damals...
-
Ist es tatsächlich, aber ich meinte mit "Straftat" lediglich den Tatbestand im Strafgesetz. Wäre aber interessiert: Wenn Rechtfertigung & Entschuldigung nicht greifen, nach welchem Maßstab werden Taten dann darüber hinaus noch gesellschaftlich akzeptabel? Und wer legt das fest?
-
Kategorischer Imperativ. Sapere aude. Herrje, das ist doch alles nicht so schwer mit den Grundsätzen moralischen Handelns!
-
Stimmt, deswegen hat die akademische Philosophie ab Kant aufgehört über Moral und Ethik nachzudenken... [Ironie off] Ich bezweifle, dass die Idee hinter deinem Eingangsstatement eine gute verallgemeinerbare Handlungsmaxime wäre. (siehe meine erste Antwort)
-
Quatsch. Dein Eingangsstatement war was mit "rechtsstaatlich bedenklich". Du hast das Gesetz über die Moral gestellt. Und das finde ich nach wie vor hochproblematisch.
-
Zu "flext Hakenkreuze von Kirchenglocken" als allgemeiner Maxime des Handelns liesse ich mich aber überzeugen, muss ich sagen.
- 3 more replies
New conversation -
-
-
Welcher Notstand?!
-
§§ 34, 35 StGB
End of conversation
New conversation -
Loading seems to be taking a while.
Twitter may be over capacity or experiencing a momentary hiccup. Try again or visit Twitter Status for more information.