Manchmal muss es eben Sachbeschädigung sein. #Schweringenpic.twitter.com/MDJJrr3ozf
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Ich bestreite gar nicht, dass es den Unterschied gibt. Aber erstens sieht der Rechtsstaat auch dafür den Mechanismus "Rechtfertigung" vor (bspw Notwehr, Notstand) und zweitens "muss es" noch lange nicht eine Straftat sein, wenn die ersten Versuche einer Lösung gescheitert sind.
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Ach, wenn Notwehr oder Notstand vorliegen, ist die Handlung doch legal. Thema verfehlt.
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Sie ist aber immer noch eine Straftat. Thema ziemlich genau getroffen.
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"Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig." Also auch keine Straftat. Aber das ist echt auch eine Nebendiskussion. Aber mal andersrum: Sklaverei war auch legal damals...
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Ist es tatsächlich, aber ich meinte mit "Straftat" lediglich den Tatbestand im Strafgesetz. Wäre aber interessiert: Wenn Rechtfertigung & Entschuldigung nicht greifen, nach welchem Maßstab werden Taten dann darüber hinaus noch gesellschaftlich akzeptabel? Und wer legt das fest?
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Kategorischer Imperativ. Sapere aude. Herrje, das ist doch alles nicht so schwer mit den Grundsätzen moralischen Handelns!
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Stimmt, deswegen hat die akademische Philosophie ab Kant aufgehört über Moral und Ethik nachzudenken... [Ironie off] Ich bezweifle, dass die Idee hinter deinem Eingangsstatement eine gute verallgemeinerbare Handlungsmaxime wäre. (siehe meine erste Antwort)
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Quatsch. Dein Eingangsstatement war was mit "rechtsstaatlich bedenklich". Du hast das Gesetz über die Moral gestellt. Und das finde ich nach wie vor hochproblematisch.
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Wenn Du so humanistisch bist, dass das System über alles zählt...
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Ich bin humanistisch genug, um zu erkennen, dass unser rechtsstaatliches System bei allen Unzulänglichkeiten die beste Ausgestaltung unseres Miteinanders ist, das wir bisher ersonnen haben. Es zeugt geradezu von Hybris, es mal eben besser wissen zu wollen.
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§219a, nur mal so als aktuelle Gesprächsthemenkarte. Strafgesetzbuch als Moralkompass ist jedenfalls ganz schön schwach.
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Ohne jeden Zweifel eine der erwähnten Unzulänglichkeiten. Weder glorifiziere ich das StGB noch finde ich alle Regelungen darin einleuchtend. Aber die grundsätzlichen Mechanismen des Rechtsstaates und dessen ausschließliche Autorität in mancher Hinsicht halte ich für unersetzlich.
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You lost me at "ausschließliche Autorität". Nein, wirklich nicht. Da steckt mir zu viel "Hitler hat's befohlen" drin.
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Wen kümmert, dass der Humanismus mal eine Kritik an den bestehenden Verhältnissen war, wenn sich das ideale System von den bestehenden Verhältnissen abpausen lässt? (Antwort: Leute mit intellektueller Redlichkeit kümmert es.)
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