Die InfoScore Forderungsmanagement, die für die @SBahnBerlin Entgelt für Schwarzfahren eintreibt, besteht darauf, die Inkassogebühren in Höhe von €58 auch dann zu erheben, wenn man vor Zugang der Mahnung gezahlt hat.
*wedelt mit dem BGB*
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Na dann viel Erfolg! Und an Abs. 3 denken (keine Ahnung, was die S-Bahn so in ihre Briefe schreibt).
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30 Tage wurden nicht überschritten. Danke! :)
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die Frist von 14 Tagen steht aber bereits in den Beförderungsbedingungen http://www.s-bahn-berlin.de/aboundtickets/befoerderungsbedingungen.htm#anker9 …
Thanks. Twitter will use this to make your timeline better. UndoUndo
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