Kleiner Unterschied - in dem von dir beschriebenen Fall geht es um eine Blockade militärischer Fahrzeuge und nicht um das Verhindern einer angemeldeten und durch das GG geschützten Demo. ;) Nice try! #b1702
-
-
Thanks. Twitter will use this to make your timeline better. UndoUndo
-
-
-
Intuitiv hast du recht. Aber ich wäre mir nicht so sicher. In der verlinkten Entscheidung stellt das
@BVerfG ja wohl darauf ab, dass die Versammlungsfreiheit der Blockierer zu schützen ist. Im vorliegenden Fall gilt das aber auch für die Nazis.Thanks. Twitter will use this to make your timeline better. UndoUndo
-
Loading seems to be taking a while.
Twitter may be over capacity or experiencing a momentary hiccup. Try again or visit Twitter Status for more information.