Ok. Erkenntnisstand soweit: Sinn der zentralen Schlüsselspeicherung beim #bea ist Vertretung.
Was genausogut ginge, wenn es ein zentrales Verzeichnis von Vertretungen gäbe, in das der Client beim Versenden halt reinguckt. Ohne "Umverschlüsselung". Also tatsächliche end-to-end.
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§ 53 BRAO. Bestellung eines Vertreters durch die Kammer im Krankheits- oder Todesfall, Dies geschieht halt immer erst, wenn die verschlüsselten Nachrichten schon versendet sind.
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Der Vertreter erhält Zutritt zur Kanzlei, und damit doch auch Zugang zu den Archiven?
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Natürlich. Aber dann kam die Marketingabteilung eines HSM-Herstellers und sagt, dass man das auch einfacher lösen könne.
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