ad 2) Sehe ich anders; die Tötung ungeborenen Lebebs ist nun mal nicht legal, sondern nur straffrei. Dementsprechend kann(!) man schon argumentieren, dass Werbung dafür zu unterbleiben hat.
1) Nicht aus gutem Grund, sondern aus Tradition. 2) Reden wir gerade über ein Recht auf Information, nicht über die Abtreibung an sich - Nebendebatte 3) Informationsfreiheit, Freiheit der Wissenschaft und Lehre. Sehe nicht, inwiefern das referenzierte Urteil da einschlägig ist.
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