§ 219 a StGB hat mit Art 5 GG nichts zu tun, aber mit Art 2 GG und Art 1 GG, Schutzpflicht des Staates ggü dem ungeborenen Leben.
§219a ist glücklicherweise nicht durch das Grundgesetz vorgeschrieben. Im Gegenteil denke ich, dass es Gründe in §5GG gibt, diesen Paragraphen abzuschaffen.
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Schon mal den § 219a gelesen? "seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise". Hier geht es offensichtlich nicht nur um "Information".
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