Nee. In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Damit gibt es keinen Jagdausübungsberechtigten. Maximal kommt die UJB in Frage.
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Eventuell gibt es aber eine Informationspflicht für die angrenzenden Jagdbezirke? Hmmm. Mal recherchieren.
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Die Viecher unterliegen nicht der Jagd und dem Jagdrecht. Essen kannst du prinzipiell alles, fragt sich nur, ob es schmeckt...
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Was unterscheidet denn Waschbären von Sumpfkrebsen, bei denen das Wilderei ist?https://berlin.nabu.de/news/newsarchiv/2017/august/22946.html …
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na ... nix. eigentlich. ok, mit nem angelschein dürfte man wohl auch sumpfkrebse fangen, wenn die nicht geschützt sind. oder so.
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Neozoen darf man also ohne Jagdschein jagen?
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nö. nur viecher, die unter das jagdrecht fallen, darf man jagen. neozoen dürfen jäger scheinbar erschießen. ohne jagdrecht, aber nur jäger.
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Also zumindest in Brandenburg sind Waschbären Wild (BbgJagdDV 5 (1)) und damit bejagbar. Abschuss von Nicht-Wild ist ein ganz eigenes Fass.
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man darf sich nicht einfach eine Kuh schiessen?
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das fänden die eigentümer der kuh nicht gut.
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Wäre auch Diebstahl und keine Wilderei. Die Kuh hat ja einen Eigentümer, Wild nicht. Wilderei verletzt das Recht auf Aneignung des Wildes.
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und sachbeschädigung.
0 replies 0 retweets 1 likeThanks. Twitter will use this to make your timeline better. UndoUndo
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