Sagt mal, @dhlpaket. Ich wollte heute für einen Kollegen ein Paket abholen, bewaffnet mit diesem Formular: https://www.paket.de/pkp/DownloadBinaryServlet?nodeId=/WLP%20Repository/162005&propertyId=/WLP%20Repository/162005/file&fileName=dhl-vollmacht-paketabholung.pdf …
Aber halten wir noch mal fest: es gibt keine entsprechende Anweisung von Ihrer Seite, sondern das hat die Filiale so entschieden?
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Der Jurist in mir schreit laut. Nach § 167 BGB reicht eine Vollmacht. Rückweisung der DHL Filiale ist m.E. offenkundig rechtswidrig.
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Sehe ich auch so. Ich ruf mal bei der Polizei an.
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Die wird dir da nicht helfen können. Ist für private Rechtsdurchsetzung leider nicht zuständig.
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Aber ist es nicht auch Unterschlagung, frage ich mich so als juristischer Laie?
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Eher nicht, weil den Mitarbeitern dafür der Vorsatz fehlt. (Ja es ist kompliziert... ich weiß)
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Also zivilrechtlich. Nur mal so als Gedankenexperiment: 'ne Einstweilige holen für Herausgabe?
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Einfacher wäre es wahrscheinlich den originalen Belegt vorzulegen :D.
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naja, der steckt im Briefkasten des Kollegen, da kommt keiner dran, bis die Sendung wieder zurückgeht.
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Bevor Missverständnisse entstehen.. Kürzlich geändert: "Dritter" benötigt zur Abholung original Bena.Karte ( + Vollmacht ).
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Ah, ok, also doch Anweisung von Ihrer Seite. Vielen Dank!
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