Ich wies nur darauf hin, dass staatliche Gewalt zur Durchsetzung des Rechts für Sie im Falle Eigentum ok sei, im Falle Menschenwürde nicht.
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Ich habe Sie zum wiederholten Male darauf hingewiesen, worauf Ihr Missverständnis diesbzgl. beruht. Wollen/können Sie das nicht verstehen?
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Muss also mal die Gegenfrage stellen: halten Sie es für richtig, Eigentumsrechte mit Gewalt durchzusetzen?
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Wenn der Staat eine Aufgabe hat, dann Angriffe auf körperl. Unversehrtheit, die Vertragsfreiheit & Eigentum abzuwehren bzw. zu sanktionieren
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Genau das bezweifelt die Aufgabe des Staates, für Menschenwürde zu sorgen. Ihre Position ist deutlich, ich bleibe bei meiner Einschätzung.
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Die darin begründet ist, dass Sie den Begriff "Menschenwürde" weiter auslegen als ich. Nicht, dass ich das nicht schon mehrfach schrieb.
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Ach ja, und Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit. Testfrage: wie stehen Sie zu staatlicher Krankenversicherung? Sozialhilfe?
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Na, zum Glück haben Sie ja den Tweet nochmal durchgelesen...
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Zum Glück haben wir eine verbindliche Auslegung von §1GG durch das BVerfG, und die sagt, Menschenwürde beinhaltet ein Leistungsrecht.
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Und dafür brauchts dann halt ein bisschen Zwang & Gewalt und ein bisschen Einschränkung des Eigentumsrechts. Nichts Anderes sage ich ja.
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Nennt sich Staat. Ist super. Bin ich voll dafür.
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