Ganz ehrlich: bei dieser Bevorzugung des Eigentumsrechts gegenüber der allgemeinen Menschenwürde wird mir übel.
Zum Glück haben wir eine verbindliche Auslegung von §1GG durch das BVerfG, und die sagt, Menschenwürde beinhaltet ein Leistungsrecht.
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Und dafür brauchts dann halt ein bisschen Zwang & Gewalt und ein bisschen Einschränkung des Eigentumsrechts. Nichts Anderes sage ich ja.
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Nennt sich Staat. Ist super. Bin ich voll dafür.
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