Wenn Sie aus Art. 1 GG das Recht auf ein "Mindestgehalt" ableiten, dann wird Ihnen wohl nur Zwang als Mittel übrig bleiben.
Muss ich die Stelle nochmal raussuchen, wo Sie sagten, der Staat solle sich auf die Durchsetzung von Eigentumsrechten beschränken?
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Die werden Sie nicht finden. Ich schrieb gleichwertig dazu "das Strafrecht" und meinte Angriffe auf die körperl. Unversehrtheit.
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