Sie verwechseln Grundgesetz und Grundrechte. Kann ja mal passieren. Aber wo wir bei Grundrechten sind: Artikel 1 ist bekannt?
Muss also mal die Gegenfrage stellen: halten Sie es für richtig, Eigentumsrechte mit Gewalt durchzusetzen?
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Wenn der Staat eine Aufgabe hat, dann Angriffe auf körperl. Unversehrtheit, die Vertragsfreiheit & Eigentum abzuwehren bzw. zu sanktionieren
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Genau das bezweifelt die Aufgabe des Staates, für Menschenwürde zu sorgen. Ihre Position ist deutlich, ich bleibe bei meiner Einschätzung.
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Die darin begründet ist, dass Sie den Begriff "Menschenwürde" weiter auslegen als ich. Nicht, dass ich das nicht schon mehrfach schrieb.
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Offensichtich beinhaltet der für Sie nur Eigentumsrecht und Vertragsfreiheit.
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