Sie verwechseln Grundgesetz und Grundrechte. Kann ja mal passieren. Aber wo wir bei Grundrechten sind: Artikel 1 ist bekannt?
Kann mich nicht erinnern, da etwas gesehen zu haben, ausser suggestivem "sind sie etwa für Gewalt?"
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Vier Tweets über dem Ihrigen, auf den ich gerade antworte: "Sie dagegen interpretieren in Menschenwürde mehr hinein als ich"
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Daraus diagnostizieren Sie dann "ekelhaften Egoismus" meinerseits. Hoffentlich treffen Sie im RL Ihre Einschätzungen ü. Andere nicht derart.
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Muss ich die Stelle nochmal raussuchen, wo Sie sagten, der Staat solle sich auf die Durchsetzung von Eigentumsrechten beschränken?
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Die werden Sie nicht finden. Ich schrieb gleichwertig dazu "das Strafrecht" und meinte Angriffe auf die körperl. Unversehrtheit.
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