Damit kann ich problemlos leben. Und ich freue mich, dass Sie sich besser fühlen, weil Sie das GG auf Ihrer Seite meinen.
Ich wies nur darauf hin, dass staatliche Gewalt zur Durchsetzung des Rechts für Sie im Falle Eigentum ok sei, im Falle Menschenwürde nicht.
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Ich habe Sie zum wiederholten Male darauf hingewiesen, worauf Ihr Missverständnis diesbzgl. beruht. Wollen/können Sie das nicht verstehen?
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Kann mich nicht erinnern, da etwas gesehen zu haben, ausser suggestivem "sind sie etwa für Gewalt?"
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Vier Tweets über dem Ihrigen, auf den ich gerade antworte: "Sie dagegen interpretieren in Menschenwürde mehr hinein als ich"
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Daraus diagnostizieren Sie dann "ekelhaften Egoismus" meinerseits. Hoffentlich treffen Sie im RL Ihre Einschätzungen ü. Andere nicht derart.
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Muss ich die Stelle nochmal raussuchen, wo Sie sagten, der Staat solle sich auf die Durchsetzung von Eigentumsrechten beschränken?
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Die werden Sie nicht finden. Ich schrieb gleichwertig dazu "das Strafrecht" und meinte Angriffe auf die körperl. Unversehrtheit.
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