Die @bpol_b schuldet mir übrigens seit Tagen eine Antwort, wie ich dieses "gefährliche Werkzeug" so transportieren kann, dass es nicht als "unmittelbar zugriffsbereit" gilt.pic.twitter.com/L7lsI5XGtt
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Endlich Antwort von der @bpol_b!
https://pastebin.com/ZCVS9TX4
tl;dr: sie weigern sich, "gefährliches Werkzeug" und "mitführen" konkret und abschließend zu definieren. "Einzelfallabhängige Bewertung vor Ort", jaja.
Du könntest einfach gegen das Waffenverbot klagen...
Naja, erst mal Widerspruch erheben ist wohl der korrekte Verfahrensweg.
Nee das geht mit einer einstweiligen Verfügung ohne Widerspruch. Wegen Zeitablauf.
So mit Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung? Klingt gut, pinselst du mir was?
Würde mich auch brennend interessieren. Hat da eigentlich schon ein Hersteller reagiert und produziert jetzt verschließbare Hüllen oder Versionen ohne Einhandbedienung?
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