Deswegen sagte ich ja- Freiheitsberaubung/Nötigung = Polizei rufen. Die können das aufnehmen und kümmern sich auf rechtsstaatlicher Weise drum- so wie es sich gehört.
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Und im Zweifel wäre Notwehr legal gewesen. Euer Job an der Stelle wäre jetzt aber gewesen, sich im Namen des Unternehmens zu entschuldigen, interne Ermittlungen einzuleiten und im Zweifel disziplinarische Massnahmen umzusetzen.
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Mal ganz ohne das Verhalten rechtfertigen zu wollen: Schwarzfahren ist in DE bescheuerterweise ne Straftat und da ist es zumindest denkbar, dass §127 StPO (Jedermannsfestnahme) greift. Dann wäre es weder Nötigung noch Freiheitsberaubung. Aber wir kennen nur eine Seite.
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Jedermannfestnahme geht nur zur Erfassung der Identität, an der der Beschuldigte ja mitwirken wollte. Einsatz einfacher körperlicher Gewalt ist damit unzulässig.
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a) Seine Aussage. Er wollte aussteigen. Auch seine Aussage. Es reicht der Flucht verdächtig zu sein. Der Kontrolleur wohl nicht. Wäre trotzdem im Bereich des Möglichen.
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Da sind zwei Sätze vertauscht, sorry.
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Alter! Der Thread geht in Lehrbücher ein. Als maximales Negativbeispiel.
Thanks. Twitter will use this to make your timeline better. UndoUndo
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