„Ihr Mann hat wohl einen Infarkt! Wir müssten ein 12-Kanal-EKG anfertigen und evtl. den Defibrillator einsetzen...“ „Und warum tun Sie es nicht?“ „Er muss vorher ein Formular unterschreiben, damit wir seine Daten mit dem EKG aufzeichnen dürfen. Hier ein Stift...“ DSGVO-Gemenge
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Natürlich darf man – ich habe nirgends etwas gegenteiliges behauptet – aber natürlich nicht unwidersprochen. ;) Also vertritt bspw. auch
@Martin_Rost vom#ULD "verschwörungstheoretischen#Bullshit"? Interessant. https://twitter.com/Martin_Rost/status/1001066416391512064 … PS: Uiui, Du hast ja Umgangsformen... -
Ganz ehrlich: wenn ich sowas sehe, fallen mir schon ähnliche Worte ein.pic.twitter.com/S7DNe6ldLi
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Hehe, das dachte ich mir schon, aber mMn sagt das etwas über Dich, nicht über ihn. ;)
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Ich überlasse das gerne dem geneigten Leser, wie "wer das rechtlich anders sieht, gehört zu DENEN" zu beurteilen ist. Zwinkersmiley.
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