„Ihr Mann hat wohl einen Infarkt! Wir müssten ein 12-Kanal-EKG anfertigen und evtl. den Defibrillator einsetzen...“ „Und warum tun Sie es nicht?“ „Er muss vorher ein Formular unterschreiben, damit wir seine Daten mit dem EKG aufzeichnen dürfen. Hier ein Stift...“ DSGVO-Gemenge
Klar. Rechtlich schwammige Vorgaben, für "normale" Nutzer schwer verständliche technische Anforderungen, explizite Förderung des Abmahnunwesens durch den Gesetzgeber - aber die Ärzte sind schuld. Aber ja nicht drüber reden, das wäre sonst im Interesse von DENEN!!1!
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Sog. Unterlassungsansprüche an Wettbewerber sind in der
#DSGVO als mögliche Rechtsfolgen gar nicht vorgesehen, die DSGVO regelt abschließend. Wo soll also die Abmahnung herkommen? -
Mindestens strittig, wenn nicht falsch:https://www.ra-plutte.de/dsgvo-abmahnungen-halb-und-unwahrheiten/ …
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Interessant, vielen Dank, ich lerne gern dazu. :)
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„Die KBV erarbeitet derzeit eine Praxisinformation, in der detailliert und praktisch beschrieben wird, wie Ärzte und Psychotherapeuten vorgehen müssen, um die neuen Vorgaben korrekt umsetzen zu können. Deren Veröffentlichung ist für Anfang April geplant.“ http://www.kbv.de/html/1150_33427.php …
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Ja, im Punkte Abmahnunwesen stimme ich Dir voll zu. Die Verunsicherung rächt sich jetzt. Die KVen hätten lange Zeit gehabt, ihre Mitglieder solide vorzubereiten. Immerhin sind deren Datenbestände besonders schützenswert. Drüber reden ist nicht „zur Verunsicherung beitragen“
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Die Ärzte setzen überwiegend Standardlösungen und -Prozesse -Dienstleister für den Umgang mit (Gesundheits-)Daten ein. Eine Gemeinschaftspraxis ist nichts Exotisches. Für all das hätten die KVen vorher gute Handlungsleitfäden die jedeR versteht herausgeben können.
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Es kaum Gründe, warum für die einfache Site einer Zahnärztin die DSGVO kompliziert sein sollte. Sie sammelt keine Daten, die Verarbeitung der IP ist technisch notwendig, langfristige Speicherung nicht notwendig. Bleiben Google und Konsorten, und die sollten da einfach nicht sein.
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