Es werden also nicht nur Äpfel mit Birnen verlichen. Das Urteil ist nichtmals rechtskräftig, da das Land NRW mehrfach in Berufung gegangen ist. Urteil aus Gelsenkirchen:https://www.jasperprigge.de/vg-gelsenkirchen-urt-v-23-10-2018-14-k-3543-18-oeffentlichkeitsarbeit-der-polizei/ …
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