"Die IdP müssen die verschiedenen Datenkategorien getrennt halten (Art. 9 Abs. 3 BGEID). Das E-ID-Gesetz legt damit erstmals den Grundsatz «Datenschutz by Design» in einem Gesetz fest." Ich glaube "Datenschutz/Privacy by Design" heisst eigentlich etwas Anderes...:)
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Weiterer Favorit: "In der Botschaft zum E-ID-Gesetz wird nicht explizit festgehalten, dass die interne Nutzung der Nutzungsdaten verboten ist, erlaubt diese aber auch nicht."

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"Die Botschaft bezieht sich vor allem auf das Verkaufsverbot von Personenidentifizierungsdaten nach Artikel 5 E-ID-Gesetz. Damit ist das Verbot der internen Nutzung der Nutzungsdaten implizit auch behandelt."
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Also: IdPs dürfen nicht meine Gesichtsdaten verkaufen gemäss Gesetz, also heisst das logischerweise auch dass sie keine internen Nutzungsprofile bauen dürfen...
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Influencerin!
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(hoffentlich ohne Influenza)
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Alles richtig gemacht, Kudos!
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Die Tabelle ist auch sehr informativ... und falsch? Soweit ich das verstanden habe, hätte das Fedpol ja keinen Zugriff auf die Daten, die bei der Nutzung anfallen?pic.twitter.com/FhB5LvjFqj
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Kreuzchen heisst glaubs "Nein" :)
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Wir könnten ja mal die Prinzipien duchgehen und schauen wievielen davon das Gesetz standhält. 1. Proactive not reactive; preventive not remedial -
pic.twitter.com/BeA2SKVdaq
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