Es handelt sich um eine Versammlung. Nach § 28 Abs. 2 Nr. 2 Sächsisches Versammlungsgesetz stellt die Vermummung eine Straftat dar: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12206-Saechsisches-Versammlungsgesetz#p28 … *pz
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Moment mal ich kann mich anziehen wie ich möchte. Der Gesetzgeber kann mir meine Kleiderordnung nicht vorschreiben. Die Polizei hat auch solche Hauben oder will der Staat uns jetzt in der Sache auch entmündigen .??
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Dann führen Sie sich besser einmal § 28 Abs. 2 Nr. 2 Sächsisches Versammlungsgesetz durch, bevor Sie das nächste Mal eine Versammlung besuchen, damit Ihrer Kleiderwahl keinen Ärger verursacht: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12206-Saechsisches-Versammlungsgesetz#p28 … *pz
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Jetzt hab ich mal eine Frage: was wäre gewesen die hätten sich Vollverschleiert? Ernst gemeint!
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Bei Versammlungen gilt grundsätzlich das Versammlungsgesetz und damit ein Vermummungsverbot. *oh
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Richtig so. Keinen Fußbreit den Bassisten!
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Gnihihihi
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Wir werden dem nachgehen. *pz
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