Es erreicht uns Kritik im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz im #Jenischpark und einer in den sozialen Netzwerken veröffentlichten Videosequenz.
Wir möchten dazu wie folgt Stellung nehmen:pic.twitter.com/5oeiunTK11
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Folgt man dieser Auffassung konsequent, dürfte keine flüchtige Person mehr verfolgt werden, da dies immer in Gefahren resultiert. Dann sind nur noch die Personen der Strafverfolgung ausgesetzt, die sich ihrer Personalienfeststellung nicht entziehen.
Das stimmt so wiederum auch nicht. Es geht um eine vernünftige Abwägung der Risiken in Bezug zum Verfolgungsanspruch des Staates. Und es war halt eine Ordnungswidrigkeit und kein Verbrechen. Kann man nicht einmal zugeben, dass es nicht richtig war? (ab)
Sie haben hier vom Ergebnis her argumentiert! Richtig ist, dass der Einsatz nachzubereiten ist - das können Sie dem Tweet entnehmen. Das Verhalten des Angehaltenen begründet hier zunächst den Verdacht. Das Ergebnis der späteren Kontrolle steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest
Vielleicht wäre es hilfreich, den Begriff nachbereiten im Detail bedeutet. Etwas mehr Transparenz, etwas weniger Rechtfertigung. Dass ein Einsatzwagen einen Jugendlichen auf einem Gelände mit Gefahrenpotential verfolgt und damit eine Körperverletzung in Kauf nimmt, ist nicht ok.
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