Wir wissens doch: Das ganze ist eine Erfindung um dann "wehrhafte Demokratie"(sic) von Oben auszuüben.
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Mit der Frage, ob "und einer organisierten Willensbildung unterworfen" hier passt, kann dann Gerichte und Jura-Examen ewig beschäftigen.
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Die Internetplattform linksunten.indymedia wurde nach Artikel 9 Absatz 2 d Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 d Vereinsgesetzes verboten.
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ich fragte ja, warum eine plattform ein verein ist. und wo finde ich jetzt § 3 d vereinsgesetz? hier https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/BJNR005930964.html … nicht.
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aber die
#ib D ist ein verein, der darf aber bleiben.
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der nach bgb
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Offensichtlich wurde hier ein juristischer Kniff benutzt, damit mit man "Resultate" vor der Bundestagswahl bekommen konnte. Bedauerlich. 1/
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Die Analogie Webseite = Verein ist durchause eine zweifelhafte Interpratation. Betreiber für Kommentare verantwortlich machen eben auch.
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Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Vereinsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/VereinsG.pdf ….
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Ja gelesen 1. Das ist eine problematische Gesetzgebung 2. Das ist eine problematische Interpretierung Gerichte sind neutraler als Politiker.
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