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  1. proslijedio/la je Tweet
    13. stu 2018.
    Odgovor korisnicima i sljedećem broju korisnika:

    Warum der Ansatz soviel Emotionen hervorruft, ist mir nicht klar. Machen wir in anderen Rechtsgebieten doch auch. Und schon 1998 hat Hoffmann-Riem, ein untadelig Liberaler, in diese Richtung überlegt, was das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anbelangt.

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  2. proslijedio/la je Tweet
    13. stu 2018.
    Odgovor korisnicima i sljedećem broju korisnika:

    Bisher nur als directors cut: Die Kurzversion (engl) ist in Arbeit.

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  3. proslijedio/la je Tweet
    12. stu 2018.
    Odgovor korisnicima i sljedećem broju korisnika:

    Risiko-basiert kann aus meiner Sicht nur ein gesetzgeberischer Ansatz sein, für den meine Interpretation des Art. 8 GRC die Tür öffnet und zugleich Vorgaben macht. Daher würde ich auf grundrechtlicher Ebene den Begriff eher vermeiden. Aber das ist uU Elfenbeinturm...

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  4. proslijedio/la je Tweet
    12. stu 2018.
    Odgovor korisnicima i sljedećem broju korisnika:

    Ja, die Ausführungen von sind exzellent. Ich glaube nur, er nennt es nicht risikobasierter Ansatz. Nennt man es - anknüpfend an seine Terminologie - die „Lehre vom “, muss sich auch nicht mehr so aufregen😉

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  5. proslijedio/la je Tweet
    12. stu 2018.
    Odgovor korisnicima i sljedećem broju korisnika:

    Nur weil ich Art. 8 GRC nicht allein abwehrrechtlich verstehe, heißt das nicht, dass das Schutzniveau auf ein Minimalniveau sinkt. Gesetzgeber ist zur Regulierung verpflichtet und unterliegt dabei Grenzen. Risikobasierter Ansatz *kann* eine gesetzgeberische Ausgestaltung sein.

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  6. proslijedio/la je Tweet
    12. stu 2018.

    Ausgefeilte Theorien hinter dem risikobasierten Ansatz sind mir allerdings auch noch nicht so wirklich begegnet. Hast Du da Literaturhinweise? Ich kenne immerhin von Claudia Quelle:

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  7. proslijedio/la je Tweet
    12. stu 2018.
    Odgovor korisnicima

    Das sehe ich weder formell noch materiell so. Aber vielleicht haben wir einfach unterschiedliche Vorstellungen, ab wann der Datenschutz materiell ausgehöhlt anzusehen ist.

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  8. proslijedio/la je Tweet
    12. stu 2018.

    Ich würde sogar sagen: Erst der risikobasierte Ansatz bei den technisch-organisatorischen Maßnahmen holt den Datenschutz aus der fundamentalistischen Das-geht-alles-überhaupt-nicht-Ecke heraus und ermöglicht einen praktischen Umgang mit den Anforderungen für die Verantwortlichen.

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  9. proslijedio/la je Tweet
    12. stu 2018.
    Odgovor korisnicima

    Ich kenne zugegebenermaßen die (vmtl juristischen) Theorien nicht, auf die Sie sich beziehen, aber der risikobasierte Ansatz kommt doch bei der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und bei den Betroffenenrechten noch überhaupt nicht ins Spiel. Wo ist also das Problem?

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  10. proslijedio/la je Tweet
    10. stu 2018.
    Odgovor korisniku/ci

    Der Risikobezug der DSGVO bezieht sich doch auch auf die einzelnen Verarbeitungstypen. Insofern verstehe ich das Problem nicht. Und nein, ich verstehe "risikobasiert" und VHM nicht synonym. Allerdings halte ich das Risiko der DV für einen wichtigen Aspekt der VHM.

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  11. proslijedio/la je Tweet
    10. stu 2018.
    Odgovor korisniku/ci

    Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll, aber: Nein. 😉 Ohne den risikobasierten Ansatz kämen wir bei absoluten Anforderungen raus, die bei einer Vielzahl von DV völlig überzogen wären.

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  12. proslijedio/la je Tweet
    10. stu 2018.
    Odgovor korisnicima i sljedećem broju korisnika:

    Und da sind wir eben uneins: Skalierbarkeit nur für Maßnahmen reicht nicht. Da viele DV (auch im Zeitalter der Vernetzung) risikoarm sind, ist die Forderung nach präventiv zu erfüllenden Schutzpflichten unangemessen freiheitsbeschränkend.

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  13. proslijedio/la je Tweet
    10. stu 2018.
    Odgovor korisnicima i sljedećem broju korisnika:

    Verstehe ich alles. Erstens, Skalierbarkeit gibt es über d Schutzbedarf und die TOMs schon jetzt. Zweitens, das Problem ist der Ansatz, nur bestimmte DVen schützen zu wollen. Jede DV pbD braucht im Zeitalter der Vernetzung Schutzmaßnahmen.

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  14. proslijedio/la je Tweet
    10. stu 2018.
    Odgovor korisnicima i sljedećem broju korisnika:

    2/2 Meine grundrechtlich geschützte Freiheit, die auf Sie bezogenen personenbezogenen Daten verarbeiten zu dürfen, darf durch Präventivpflichten umso weniger eingeschränkt werden, je risikoärmer meine DV für Ihre Rechte und Freiheiten > wenig Risiko = wenig Pflichten

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  15. proslijedio/la je Tweet
    10. stu 2018.
    Odgovor korisnicima i sljedećem broju korisnika:

    1/2 Der Grundgedanke des risikobasierten Ansatzes ist doch: Je riskanter meine DV für Ihre Rechte und Freiheiten, desto strenger meine Pflichten; je weniger riskant, desto geringer meine Pflichten. Aus Sicht der jeweils geschützten Rechte und Freiheiten bedeutet das: ...

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  16. proslijedio/la je Tweet
    10. stu 2018.
    Odgovor korisnicima i sljedećem broju korisnika:

    „nicht die daten sind gefährlich, sondern die nutzer und ihre zwecke“ (wilhelm steinmüller, 1995)

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  17. proslijedio/la je Tweet
    10. stu 2018.
    Odgovor korisnicima i sljedećem broju korisnika:

    Das funktioniert schon darum nicht, weil das Risiko einer DV immer eine Prognose ist, jede DV pbD aber schon ein konkreter Eingriff. “Es gibt kein unbedeutendes pbDatum.”

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  18. proslijedio/la je Tweet
    10. stu 2018.
    Odgovor korisnicima i sljedećem broju korisnika:

    Im Gegenteil: erst durch den - richtig verstandenen - risikobasierten Ansatz werden die Freiheit des Betroffenen, die Freiheit des Verantwortlichen u die Freiheiten Dritter in ein angemessenes Verhältnis zueinander und damit jeweils zur jeweils größtmöglichen Entfaltung gebracht

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  19. proslijedio/la je Tweet
    10. stu 2018.
    Odgovor korisnicima i sljedećem broju korisnika:

    Der risikobasierte Ansatz kann weder die Freiheit des Einzelnen noch die der Gesellschaft gewährleisten.

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  20. proslijedio/la je Tweet
    10. stu 2018.
    Odgovor korisnicima i sljedećem broju korisnika:

    .....und damit es dann für und keine Rute gibt, empfehle ich dieses Buch 😁 ( leider könnt ich den Autor noch nicht überreden für „Privacy Risk“ eine Ausgabe aufzulegen aber fürs Prinzip verstehen langt es)

    Poništi

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