Aha? Das wäre mir aber neu, dass du nicht mehr dem Creator Support oder deinem PM schreiben kannst.
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ich bin kein YouTube Partner wegen den urrheber verstößen die ich mit meinen Videos mache
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Der Supporter bei Twitter ist die einzige für Möglichkeiten Kontakt zum Support aufzunehmen. Ich werde schon genug für meinen Content bestraft :(
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Es bringt dir so oder so nix. Ich stimme mit der Meinung von YouTube hier überein, du hast gegen die Richtlinien verstoßen. Für mich ist hier als Ehrenamtlicher Helfer Schluss. Und selbst wenn du mein Kunde wärst würd ich den Strike nicht wegbekommen, weil du einfach gar nicht
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Replying to @Defender833 @MixSelect_YT and
einsiehst, dass du was falsch gemacht hast. Und nur weil andere von na Brücke springen, musst du das nicht auch machen. Du wurdest erwischt, trag die Konsequenzen & überleg dir mal wie du das in Zukunft verhindern kannst. Kleiner Tipp: Den Content 'besser verstecken' hilft nicht.
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Und bis Ende nächster Woche hast du als regelmäßig veröffentlichendes Medium ein vernünftiges Impressum nach TMG §5. Das wird man ja wohl noch bei 100k+ erwarten dürfen.
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Habe habe Einsicht z.b den 1 strike kann ich nachvollziehen. Die Vergangenheit hat gezeigt das ich strikes bekommen habe die komplett sinnfrei waren und deswegen bin ich sehr misstrauisch.
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Replying to @MixSelect_YT @Defender833 and
Der Twitter support ist die einzige Möglichkeit irgendwas zu machen. Kann ich noch irgendwo anders um Hilfe fragen?
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-> https://support.google.com/youtube/ Oben rechts unter 'Support erhalten' bekommst du deine Möglichkeiten.
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Danke. Ich verdiene mit YouTube kein Geld also brauche ich auch kein Impressum
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Nein, aber du veröffentlichst regelmäßig Inhalte & 100k Abonnenten ist auch kein 'privater Rahmen' mehr. Da bekommst du auch vor keinem Richter recht mit. Eine Geschäftsmäßigkeit liegt schon vor, wenn der Kanal kommerziell ausgestaltet sind, also unmittelbar auf den Vertrieb
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Replying to @Defender833 @MixSelect_YT and
von Waren oder Dienstleistung ausgerichtet sind oder bloß mittelbar von eigener oder fremder Werbung gespeist werden.
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Replying to @Defender833 @MixSelect_YT and
Laut §5 Abs. 1 TMG zählt die Gebührenpflicht zwar als Indikator, nicht aber als unabdingbare Voraussetzung der Impressumspflicht. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist für die Geschäftsmäßigkeit nicht notwendig.
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