Das sehe ich genauso! Es gehört zu einer Demokratie, dass Handlungsweisen von Zweiflern juristisch auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden können. Die AfD will dies veranlassen und das ist in Ordnung. Hoffentlich ist man dann auch bereit, das Ergebnis anzuerkennen.
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Karlsruhe sollte die Klage formal zulassen, weil die AfD ab Sept. 2015 Wählerzuspruch erhielt. Damit wäre die Rückwirkung auf 1 Legislaturperiode und nicht durch die Staatsgründung beschränkt. Für die Arbeit fordert das BVerfG dann Respekt vor dem Urteil ein.
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