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ITundRecht

  1. BGH hat über Haftung des Betreibers einer Rezeptsammlung im Internet entschieden, http://bit.ly/GasEs
  2. Soziale Netzwerke stimmen neuen Regelungen zum Datenschutz zu, http://bit.ly/1sO1by
  3. Widerspruch gegen Google "Street-View", Stadt Mainz stellt Vordruck für Widerspruchschreiben ins Netz, http://bit.ly/1aMGcL
  4. Domainweiterleitung kann bei Content auf der Seite Kennzeichenrechtsverlettzung darstellen, so BGH http://bit.ly/1ZoE7a
  5. Bei der DeNIC können nun ein- und zweistellige Second-Level-Domains registriert werden, http://bit.ly/1ex6M6
  6. Bildportalbetreiber kann haften, wenn er nicht Einverständnis der Abgebildeten Personen besitzt, so KG Berlin, siehe http://bit.ly/WyRoZ
  7. Eine geringfuegige Verletzung der Impressumsregeln stellt noch keinen abmahnfaehigen Verstoss dar, so das OLG Brandenburg.
  8. Datenschutzbeauftragte der Laender wollen am neuen IT-Planungsrat beteiligt werden.
  9. Diskussionsentwurf eines Beschaeftigtendatenschtuzgesetzes muss nach der Bundestagswahl nun neu eingebracht werden.
  10. Ausrufezeichen von "JOOP!" nicht als EU-Marke schutzfähig, da es ein simples, standardmäßiges Ausrufezeichen ist, so EuG.
  11. Empfehlungs-Mail eines Online-Shoppingportals an nicht registrierten Nutzer nur bei vorherigem Einverständnis des Empfängers zulässig.
  12. Domain-Weiterleitung allein kann schon markenmäßge Benutzung sein, so der BGH.
  13. Rechtsanwalt auf den Gebieten des IT- und Medienrechts.